Versicherungsrecht

Vertragsbeendigung Oldenburg

Fachanwalt Versicherungsrecht Oldenburg

Das Versicherungsrecht umfasst die Regulierung von Beziehungen der Versicherten und Versicherungsgesellschaften. Über einen Versicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zu einer regelmäßigen Prämienzahlung, während es Aufgabe des Versicherers ist, im Schadensfall die Regulierung zu übernehmen. Soweit die Theorie; Mitunter haben Versicherungsnehmer es jedoch schwer, an ihre Versicherungsleistungen zu kommen, da manche Versicherung Schlupflöcher sucht, um darzulegen, dass der im vorliegenden Fall eingetretene Schaden nicht versichert sei. Hier hilft meist nur noch der kompetente Rat eines erfahrenen Rechtsanwalts, wie z.B. Fachanwalt für Versicherungsrecht Henning Horstmann aus Oldenburg.

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Oldenburg

Bei Fragen zum Thema Versicherungsrecht können Sie sich bedenkenlos an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Oldenburg wenden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Horstmann, Klüppel und Nienerza stehen auch bei Vertragsabschlüssen oder Beendigungen zur Verfügung und beraten Sie in Bezug auf die vereinbarten Konditionen. Des Weiteren prüft Rechtsanwalt (sowie auch Fachanwalt für Versicherungsrecht) Henning Horstmann aus Oldenburg im Schadensfall, ob Sie alle Ansprüche geltend gemacht haben oder sorgen dafür, je nach Vertragsgestaltung, dass Sie nur die Forderungen erfüllen müssen, die rechtlich geregelt sind und gegebenenfalls vertraglich festgehalten wurden.

Bereiche des Versicherungsrechts

Das Versicherungsrecht lässt sich in verschiedene Bereiche unterteilen, in denen ein Rechtsanwalt – wie Fachanwalt Henning Horstmann aus Oldenburg – Sie vertreten kann. In diese Bereichen fallen das Sachversicherungsrecht (u.a. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung, …), das Transportversicherungsrecht sowie Speditionsversicherungsrecht, das Haftpflichtversicherungsrecht, die Rechtsschutzversicherung, das Personenversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, …) und weitere. Schlussendlich alles, was über einen privatrechtlichen Versicherungsvertrag festgehalten wird, fällt in den Bereich des Versicherungsrechts.

Versicherungsrecht Oldenburg / Vertragsprüfung

Nach Abschluss eines Versicherungsvertrags fühlt sich der Versicherungsnehmer erleichtert, kann er sich im Schadensfall doch auf die Versicherung stützen. Doch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Herr Horstmann aus Oldenburg mahnt zur Vorsicht: Wer nicht genau hinsieht, wird erst im Nachhinein merken, dass er ggf. einen für ihn nachteiligen Versicherungsvertrag unterschrieben hat und im Problemfall auf sich gestellt ist. Es empfiehlt sich daher vor dem Unterschreiben, eine detaillierte Vertragsprüfung – idealerweise mit Unterstützung eines versierten Anwalts – durchzuführen und wenn nötig gezielt über die Inhalte zu verhandeln, sodass der Vertrag am Ende für beide Vertragsparteien zufriedenstellend ist.

 
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