Saldo muss den Kontostand wiedergeben

Banken verhalten sich wettbewerbswidrig und schadensersatzpflichtig, wenn auf den Kontoauszügen Buchungen ausgewiesen sind, die erst in den nächsten Tagen valutiert werden.

Der auf dem Kontoauszug ausgewiesene Saldo muss tagesaktuell sein. Daher dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Buchungen, die erst in den kommenden Tagen wertgestellt werden, noch nicht im Saldo berücksichtigt werden. Geschieht dies trotzdem, liegt ein irreführendes Verhalten der Bank gegenüber dem Kunden vor. Die Bundesrichter hatten im Zuge einer Unterlassungsklage hierüber zu entscheiden und gaben - wie bereits die beiden Vorinstanzen - der Klage statt.

Nach der Urteilsbegründung muss sich der Kontoinhaber darauf verlassen können, dass er am Tag der Auszugserstellung den ausgewiesenen Saldo auch vollständig abheben kann, ohne dass sein Konto ins Minus rutscht. Soweit Buchungen, die erst am nächsten Tag wertgestellt werden, im Saldo enthalten sind, würde das Konto für einen oder mehrere Tage ins Soll geraten und es laufen Zinsen auf.

 
 
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